Hauptversammlung

Echte Unternehmer wollen auch echte Mitsprache

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Wer Aktien hält, beteiligt sich damit an einem Unternehmen. Über mögliche Kursgewinne und -verluste sowie Dividendenausschüttungen ist er an die Geschicke des Unternehmens gebunden, deshalb werden ihm zumindest gewisse Mitspracherechte eingeräumt. Einmal im Jahr kann er diese Mitspracherechte dann tatsächlich ausüben, und zwar durch den Besuch einer Hauptversammlung  Dort kann er im wahrsten Sinne des Wortes mitbestimmen, denn der Aktionär hat dort nicht nur ein Auskunfts- sondern auch ein Stimmrecht.
Die Teilnahme an einer Hauptversammlung ist freiwillig, aber durchaus lohnenswert. Immerhin können hier die Anleger die Firmenlenker höchstpersönlich erleben, wie sie Auskunft über die vergangenen Geschäfte und künftige Geschäftspolitik geben. Auch wenn es auf Hauptversammlungen rein kapitalistisch und nicht demokratisch zugeht, das heißt, pro Aktie gibt es eine Stimme, und wer mehr Aktien hält hat somit mehr Stimmen. Insofern haben Kleinanleger hier meist das Nachsehen, aber es gibt rührige Anwälte der Kleinanleger, die sich deren Anliegen annehmen und es ist auch möglich, die eigene Stimmen solchen Vertretern oder der Depotführenden Bank zu übertragen. Bekannt sind zum Beispiel die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK.

Feste Tagesordnung

Zu den wichtigsten Punkten, über die Aktionäre auf der Hauptversammlung abstimmen können, gehören die Verwendung des Gewinns und die Wahl des Aufsichtsrats, also der Kontrolleure des Vorstandes. Wie viel Prozent des Gewinns sollen in Form von Dividenden an die Anleger ausgeschüttet, wie viel im Unternehmen einbehalten werden, um zu investieren? Wie setzt sich das Kontrollgremium des Vorstands zusammen? Das sind Fragen, die Anleger direkt betreffen. Weil einem Hauptversammlung für Aktionäre, aber auch für den Vorstand und die Gesellschaft von großer Bedeutung ist, ist ihr Ablauf gesetzlich vorgeschrieben.
 
Die Tagesordnung muss so nach Aktiengesetz diese Punkte beinhalten:
  • Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, allerdings nur der Hälfte, denn die andere Hälfte wird von den Arbeitnehmervertretern bestimmt;
  • Die Verwendung des Bilanzgewinnes, Dividendenausschüttung;
  • Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates;
  • Benennung der Abschlussprüfer;
  • Satzungsänderungen?
  • Maßnahmen, die das Grundkapital verändern (Kapitalerhöhung