Geschlossene Fonds

Deckel drauf und hoffen, dass es lange genug gut geht

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Einen guten Ruf zu verlieren hatten sie nicht unbedingt, die „Geschlossenen Fonds“. Investitionen in US-Filme durch deutsche Steuersparer wurde in den USA lange Zeit als „Stupid German Money“ verhöhnt. Aber auch geschlossene Schiffs- oder Immobilienfonds erfreuten ihre Anleger oftmals nicht unbedingt nachhaltig - und die herausgebenden Banken im Übrigen auch nicht. Das Kennzeichen von Geschlossenen Fonds ist, dass in sie nur für eine bestimmte Zeit und/oder bis zu einer bestimmten Summe investiert werden kann, dann kommt ein Deckel drauf und Schluss.
Oftmals dienen sie zur Finanzierung einer Sache, die erst nach Jahren überhaupt Gewinne abwirft– und waren deshalb steuerlich absetzbar. Der Bau eines Schiffes, eines Windparks, einer großen Immobilie oder die Produktion eines Filmes benötigt Zeit und Kapital, das zumindest teilweise über Fonds eingeworben wurde. Die klassische Idee dahinter: viele Einleger schultern gemeinsam ein Projekt und profitieren gemeinsam vom Gewinn. Wer in einen solchen Fonds einzahlt, wird Mitunternehmer, meist eine Art Kommanditist einer Personengesellschaft, und haftet mit seiner gesamten Einlage. Vertrieben wurden diese Fonds außerhalb staatlicher Reglementierung im Grauen Kapitalmarkt.
 
Geschlossene Fonds sind kein Sondervermögen wie bei offenen oder Publikumsfonds, das heißt, geht das Unternehmen Pleite, ist das Geld größtenteils weg. Es gibt keinen Einlagensicherungsfonds, Anleger sind weder vor dem Totalverlust noch vor Betrügereien gefeit. Und die Einschätzung, welches Produkt langfristig tatsächlich Gewinne macht, ist ausgesprochen schwierig zu treffen.

Den Grauen Kapitalmarkt trocken legen

Mit Wirkung vom 22. Juli 2013 trat das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Es regelt – erstmals – auch die Geschlossenen Fonds und titelte sie erst einmal um in geschlossene Investmentvermögen und geschlossene Alternative-Investment-Fonds. Gewöhnungsbedürftig, überraschenderweise aber kein neuer Anglizismus! Damit verbunden ist jetzt aber die volle Regulierung wie bei offenen Publikumsfonds – der Graue Kapitalmarkt hat hier also ausgedient. Die Anbieter dieser Fonds müssen sich jetzt als Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, zulassen.
 
Da Geschlossene Fonds gedeckelt werden und kein Geld mehr hineinfließen kann, darf logischerweise auch keines rausgehen, der Deckel wirkt  in beide Richtungen. Inzwischen hat sich allerdings ein Markt für gebrauchte Fonds etabliert, an erster Stelle der zweitmarkt.de. Diese Plattform wird von der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betrieben unter Aufsicht der Börsen Hamburg-Hannover.