Der deutsche Corporate Governance Kodex

Von Fabian Riesterer

Undurchsichtig, unverständlich, »Expertenland«. Vor allem in die Vorgänge der oberen Stufen auf der Hierarchietreppe großer Unternehmen haben die meisten Menschen keinen Einblick. So verbleiben große Teile wichtiger Anspruchsgruppen, etwa der Mitarbeiter oder Verbraucher, im Ungewissen, ob ein Unternehmen auf eine Art und Weise geführt wird, die in den sie betreffenden Bereichen (ökonomisch und/oder sozial) als verantwortungsvoll bezeichnet werden könnte. Um so wichtiger ist es, dass Kodizes als Selbstkontrollinstanzen existieren, die das gültige Gesetz um moralische und ethische Aspekte erweitern oder korrigieren und so das Handeln von Entscheidern zum Positiven beeinflussen.
 
Eine Folge wäre etwa, dass ein Mitarbeiter stolz behaupten (Zufriedenheit) und belegen (Transparenz) kann, für ein »gutes Unternehmen« zu arbeiten. Zu solchen Kodizes gehört der Deutsche Corporate Governance Kodex (DGCK). Das Regelwerk, das von einer eigens hierfür eingesetzten Regierungskommission erarbeitet wird, richtet sich vor allem an börsennotierte Unternehmen. Sein Zweck ist es, gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Ein häufiges Problem - und Kritikpunkt - solcher Kodizes ist aber, von Betroffenen nicht ernst genug genommen oder ignoriert zu werden, weil die bei Verstößen drohenden Strafen keine schwerwiegenden Folgen nach sich ziehen.

Zum Rahmen des Kodex

Die Regierungskommission DCGK, die den Kodex erarbeitet hat, wurde im Jahr 2001 vom Bundesministerium der Justiz gebildet. Sie besteht zum einen aus Vorständen und Aufsichtsräten kapitalmarktorientierter Unternehmen, zum anderen aus Vertretern der Anspruchsgruppen solcher Unternehmen. Dazu gehören etwa institutionelle oder private Anleger, Wissenschaft, Wirtschaftsprüfer oder Gewerkschaften. Die Kommission überprüft den Kodex jährlich, wobei sie im stetigen Dialog mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit steht.

Was steht in dem Regelwerk

Ein Regelwerk wie der DCGK kann nur dann seinen Zweck erfüllen, wenn es auch gelesen wird. Deshalb beginnen die Autoren meist mit einem »Appetithappen zum Lesen«, einer kurzen Erläuterung, in der Entstehung, Inhalt, Motive und Absichten des Dokumentes wiedergegeben werden - einer Präambel.
 
Die Bestimmungen, die bei dem DCGK inhaltlich folgen, sind in drei verschiedene Arten aufgeteilt. Mit dem Wort »soll« sind Empfehlungen gekennzeichnet. Unternehmen müssen solche Empfehlungen nicht befolgen, müssen allerdings nach § 161 Aktiengesetz mit der »Entsprechungserklärung« offenlegen und begründen, wenn sie von ihnen abweichen. Gut begründete Abweichungen, ermöglichen die Darstellung branchen- und unternehmensspezifischer Bedürfnisse. Auf diese Weise macht der Kodex die deutsche Unternehmensverfassung flexibler und unterstützt ihre Selbstregulierung.
 
Ein Beispiel für eine Empfehlung ist etwa, dass sich der Aufsichtsrat einer AG selbst eine Geschäftsordnung gibt. Verwendet das Regelwerk den Begriff »sollte«, ist es eine Anregung, von der auch ohne Offenlegung abgewichen werden kann. Dass eine Gesellschaft etwa das Verfolgen der Hauptversammlung per Internet-Stream ermöglicht, ist eine solche Anregung. Die Empfehlungen und Anregungen stellen national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung dar, der restliche (Groß-)Teil des Kodex besteht aus wesentlichen gesetzlichen Vorschriften und Erläuterungen, vor allem aus dem Aktiengesetz.
 
Doch zurück zum Aufbau des Kodex: Auf die Präambel folgen die Punkte »Aktionäre und Hauptversammlung«, »Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat«, »Vorstand« und »Aufsichtsrat«. Dieser große Bereich beschreibt, Rechte, Pflichten und gegenseitige Kontrollmöglichkeiten der drei gesetzlich vorgeschriebenen Organe (Hauptversammlung als Beschlussorgan, Aufsichtsrat als Kontrollorgan und Vorstand als Leitungsorgan) einer Aktiengesellschaft.

Punkt sechs - die Transparenz

Das Thema Transparenz hat einen eigenen Punkt im Corporate Governance Kodex erhalten, was dessen große Bedeutung unterstreicht. Inhalte hier sind etwa die unverzügliche Mitteilungspflicht des Unternehmens an Aktionäre bei wesentlichen neuen Tatsachen oder die Empfehlung, bei der Öffentlichkeitsarbeit einen »Finanzkalender« zu führen. In diesem werden sämtliche wichtige Veröffentlichungen und Termine mit genügend zeitlichem Vorlauf auf der Internetseite des Unternehmens publiziert.
 
Im letzten inhaltlichen Punkt behandelt der Kodex Regeln, die die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung eines Unternehmens betreffen. Auch hier sind einige Aspekte enthalten, die in den Bereich Transparenz fallen, etwa Empfehlungen zu bestimmten Veröffentlichungsfristen.
 
Der Kodex ist ein gutes Werkzeug, auf dem Kapitalmarkt und der Wirtschaft für Transparenz zu sorgen. Denn mit § 161 Aktiengesetz hat er eine für Kodizes relativ starke Verankerung in der Rechtsprechung, womit mehr Druck ausgeübt werden kann ,und die gerade weil sie in den Bereich der Veröffentlichungspflicht fällt. Das erzeugt bei den Anspruchsgruppen der kapitalmarktorientierten Unternehmen in vielerlei Hinsicht ein Gefühl der Sicherheit und Gewissheit, dass diese unter gültigen Gesichtspunkten angemessener Unternehmensführung agieren.
Studentische Profis
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) im idyllischen Ravensburg bietet mit einem voll ausgestatteten Fernseh- und Hörfunkstudio optimale Möglichkeiten, um praxisnah und berufsbegleitend zu studieren. Im Wintersemester 2015/2016 besuchten die Studentinnen und Studenten im Studiengang »Medien- und Kommunikationswirtschaft/Unternehmenskommunikation und Journalismus« den Kursus »Investor Relations/Börsen-Kommunikation«. Kursleiter Ulrich Kirstein, Pressesprecher und Leiter Öffentlichkeitsarbeit der Börse München, gab den Kursteilnehmern die Aufgabe, Artikel für Südseiten zum Thema »Transparenz« zu verfassen. Dabei kamen höchst unterschiedliche Beiträge zusammen - Vorgaben gab es nicht.
Die Studentinnen und Studenten sind, wenn sie nicht in Ravensburg studieren, bei Unternehmen, Pressebüros oder Verlagen tätig. Die Artikel, die mal persönlicher, mal objektiver gehalten sind, werden in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht.