Ad-hoc-Mitteilungen

Pflichtgemäße Informationsquelle für alle Anleger

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Von Debora Traub / DHBW Ravensburg
Alea iacta est – Der Würfel ist gefallen. Der berühmte Satz des Julius Caesar vor Überschreiten des Rubicon klingt heute noch nach, ob bei Asterix, im Lateinunterricht oder auf andere viel zitierte Weise. Grund dafür sind gefällte Entscheidungen, die heute wie damals von Bedeutung sind, da sie eine Kette von Konsequenzen (potentielle Chancen und Risiken) nach sich ziehen. Ein ähnlich bekanntes, lateinisches Wortpaar ist: ad hoc – zu diesem (Zweck). Bezieht man die Wörtchen auf das Bild des geworfenen Würfels von Caesar, weist „ad hoc“ auf den Zweck, den die getroffene Entscheidung verfolgt, hin. Im übertragenen Sinn bedeutet ad hoc „für diesen Augenblick gemacht“.
 

Viele Gründe für Ad-hoc-Mitteilungen

Nun hat nicht nur Caesar die unausweichlichen Folgen seines Handelns entdeckt, auch heute geben börsennotierte Unternehmen über Ad-hoc-Mitteilungen Insiderinformationen, die von kursrelevanter Bedeutung sind, unverzüglich bekannt. Dies ist für alle Marktteilnehmer unverzichtbar, um angemessen handeln zu können und deshalb gesetzlich vorgeschrieben! Gründe für Ad-hoc-Mitteilungen gibt es viele: angefangen bei Bilanzzahlen, Gewinneinbrüchen, Mergers und Acquisitions (zu Deutsch: Fusion bzw. Erwerb von Unternehmens(-anteilen)), unerwartetem Umsatzpotential, Großaufträgen bis zu gewichtigen personellen Veränderungen oder anderweitigen Umstrukturierungen von börsennotierten Unternehmen. Eine ausführliche - aber nicht erschöpfende - Liste über "publizitätspflichtige Insiderinformationen" bietet der Emittentenleitfaden der BaFin.

Gesetzlicher Rahmen

Die Ad-hoc-Publizität wird (vor allem) in§15 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt (aber auch etwa im AnlegerschutzverbesserungsGesetz von 2004 oder der Marktmissbrauchsrichtlinie von 2016) und betrifft alle Emittenten, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen sind, das heißt an einem geregelten Markt bzw. am multilateralen Handelssystem – so die Definition für den Freiverkehr – in einem Mitgliedsstaat teilnehmen.

Schnelle und richtige Bekanntmachung

Die schnelle und umfassende Bekanntmachung von kursrelevanten Informationen schafft Transparenz am Kapitalmarkt, Chancengleichheit unter den Marktteilnehmern und beugt Insiderhandel vor. Dadurch können alle Marktteilnehmer auf der gleichen Informationsgrundlage handeln. Personen, die im Unternehmen involviert sind und einen möglichen Informationsvorsprung haben, werden dadurch nicht bevorteilt. 
 
Ziel der Ad-hoc-Publizität ist es, eine Bereichsöffentlichkeit herzustellen. Das heißt, der Emittent ist laut Gesetz verpflichtet, die relevanten Insiderinformationen über wichtige Informationsvermittler und elektronisch betriebene Informationssysteme europaweit zu verbreiten, beispielsweise über Dienste wie die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität DGAP oder die EQS. Damit die Informationen für die Öffentlichkeit einsehbar bleiben, müssen die Unternehmen Ad-hoc-Mitteilungen ans Unternehmensregister weiterleiten und auf ihrer Internetseite mindestens fünf Jahre einstellen.

Die Aufsicht erfolgt übder die BaFin

Die Aufsicht über das Publizitätsverfahren hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie prüft, ob die Ad-hoc-Publizität innerhalb des gesetzlichen Rahmens vollzogen worden ist. Ein Verstoß liegt vor, wenn Emittenten ad-hoc-publizitätspflichtige Informationen unvollständig, verspätet, falsch oder überhaupt nicht veröffentlicht haben. Nach der erst jüngst erlassenen Marktmissbrauchsgesetz können empfindliche Sanktionen erlassen werden mit Bußgeldern von bis zu 2 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes.  
 
Innerhalb des Publizitätsverfahrens ist eine Vorabmitteilung an die BaFin (per Fax 30 Minuten vorab) und die Börsen zwingend. Die Geschäftsführung der Börsen entscheidet, ob ein Aktienkurs ausgesetzt werden soll, wenn eine starke Marktreaktion zu erwarten ist. Erst danach tritt die Bekanntgabe an die Öffentlichkeit ein.
 
Studentische Profis: Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) im idyllischen Ravensburg bietet optimale Möglichkeiten, um praxisnah und berufsbegleitend zu studieren. Im Wintersemester 2016/2017 besuchten die Studentinnen und Studenten im Studiengang „Medien- und Kommunikationswirtschaft/Unternehmenskommunikation und Journalismus“ den Kurs „Investor Relations“ über Börsenkommunikation. Ihm Rahmen ihrer Ausbildung durften/mussten Sie einen Beitrag für die Rubrik Master schreiben - schließlich lernt man Dinge am besten, wenn man sie lehren muss!