Policy
- 18.01.2021, Montag
- Bekanntmachungen
- Aussetzungen/Wiederaufnahmen
- 15.01.2021, Freitag
- Bekanntmachungen
- Aussetzungen/Wiederaufnahmen
- 14.01.2021, Donnerstag
- Bekanntmachungen
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- 13.01.2021, Mittwoch
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- 12.01.2021, Dienstag
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- 11.01.2021, Montag
- Bekanntmachungen
- Aussetzungen/Wiederaufnahmen
Börsenpflichtblätter 2021 / 2022: Download der Bekanntmachung
Tel: +49 89 549045-0
E-Mail: info(at)boerse-muenchen.de
Regelwerk Börse München
- Ausführungsbestimmungen
- Anmeldeformular Shortcode-Verfahren
- Bedingungen für Geschäfte an der Börse München
- Börsenordnung
- Gebührenordnung
- Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr
- Geschäftsordnung für den Börsenrat
- Handelsordnung für den Freiverkehr
- Nutzungsbedingungen Zeichnungsfunktionalität
- Schiedsgerichtsordnung
- Teilnehmer Spezifikationen Shortcode-Verfahren
- Zulassungsordnung Börsenhändler
Überwachung der Verpflichtungen der Emittenten
Das Regelwerk der Börse München, insbesondere die Börsenordnung, begründen keine darüber hinausgehenden Zulassungsfolgepflichten von Emittenten.
Für die Überwachung der Einhaltung derartiger gesetzlicher Zulassungsfolgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Sie dokumentiert ihre Überwachungstätigkeit auf ihrer Internetseite und veröffentlicht dort die von ihr geführten Verfahren. Die Meldungen können hier abgerufen werden.
Nach § 39 Abs. 1 Alt. 2 des Börsengesetzes (BörsG) kann die Geschäftsführung der Börse die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt widerrufen, wenn der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt. In diesem Falle berücksichtigt die Börse München die von der BaFin wahrgenommenen Aufsichtsaufgaben gemäß § 37 Abs. 2 der Börsenordnung (BörsO). Dies schließt die Veröffentlichungen der BaFin mit ein.
Etwaige Maßnahmen nach den vorstehenden Vorschriften veröffentlicht die Börse München im Internet im Rahmen ihrer täglichen Bekanntmachungen.
Wichtige Adressen
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt
Tel.: +49 228 4108–0
Fax.: +49 228 4108–123
Email: poststelle(at)bafin(dot)de
Internet: www.bafin.de
Börsenaufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel.: +49 89 2162-0
Fax: +49 89 2162-2670
E-Mail: boersenaufsicht(at)stmwi.bayern(dot)de
Internet: www.stmwi.bayern.de
ESMA
European Securities and Markets Authority
103 rue de Grenelle
75007 Paris, Frankreich
Tel.: +33 1 583643-21
Fax.: +33 1 583643-30
Email: info(at)esma.europa(dot)eu
Internet: www.esma.europa.eu
Parameter des Entgeltmodells (alle Entgelte zzgl. MwSt.)
- Anleihen *
- Aktien, Fonds, ETFs, ETCs und sonst. Wertpapiere **
- Mindestentgelt (Floor) 1,00 €
- Mindestentgelt (Floor) 1,30 €
- Variabler Bereich (Range) 0,01%
- Variabler Bereich (Range) 0,029%
- Höchstentgelt (Cap) 10,00 €
- Höchstentgelt (Cap) 14,00 €
- * Ausmachender Betrag = ((Kurs * Nominale)/100)
- ** Ausmachender Betrag = (Kurs * Stückzahl)
Für Platzdirektgeschäfte werden 0,25 € pro Schlussnote berechnet.
Für außerbörsliche Geschäfte wird 1,00 € pro Schlussnote berechnet.
Entgelte Dritter
Entgelte Dritter sind gesondert zu betrachten. Darunter fallen u. a. das Entgelt der Deutsche Börse AG für die Auslieferung von Schlussnotendatenträgern, die Entgelte der Clearstream Banking AG für die Wertpapierverwahrung sowie die Maklercourtage.
Entgeltnachweis und -berechnung
Courtage-Sätze
- DAX-Werte
- 0,4 ‰
- min. 0,75 €
- Aktien, Bezugsrechte, Optionsscheine, Fonds, ETFs
- 0,8 ‰
- min. 0,75 €
- bis
- 25.000 €
- 0,75‰
- min.
- 0,75€
- über
- 25.000 €
- bis
- 50.000 €
- 0,40‰
- min.
- 18,75 €
- über
- 50.000 €
- bis
- 125.000 €
- 0,28‰
- min.
- 20,00 €
- über
- 125.000 €
- bis
- 250.000 €
- 0,26‰
- min.
- 35,00 €
- über
- 250.000 €
- bis
- 500.000 €
- 0,16‰
- min.
- 65,00 €
- über
- 500.000 €
- bis
- 1.000.000 €
- 0,12‰
- min.
- 80,00 €
- über
- 1.000.000 €
- bis
- 2.500.000 €
- 0,08‰
- min.
- 120,00 €
- über
- 2.500.000 €
- 0,06‰
- min.
- 200,00 €
Bei Zero-Bonds (Null-Coupon-Anleihen) und bei Genussscheinen, bei denen eine Gebührenfestsetzung auf der
Grundlage des Nennbetrages nicht möglich ist, ist die Gebühr entsprechend § 43 ff. der Börsenordnung auf der
Grundlage des ausmachenden Betrages zu berechnen.
Die Mindestgebühr beträgt allgemein 0,75 € für jeden Schluss.
Die Gebühren sind Höchstgebühren.
Sondervereinbarungen
- Abweichend von den nebenstehenden Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1. Juli 1995 für Geschäfte in den dreißig DAX-Titeln 0,4‰ Courtage vom ausmachenden Betrag.
- Abweichend von den obigen Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1.2.1993 bis auf weiteres bei Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW bei Beträgen
- über
- 500.000 €
- bis
- 1.000.000 €
- 0,1‰
- min.
- 80,00 €
- über
- 1.000.000 €
- bis
- 1.500.000 €
- 0,075‰
- min.
- 100,00 €
- über
- 1.500.000 €
- bis
- 2.000.000 €
- 0,0625‰
- min.
- 112,50 €
- über
- 2.000.000 €
- bis
- 2.500.000 €
- 0,06‰
- min.
- 125,00 €
- über
- 2.500.000 €
- bis
- 3.500.000 €
- 0,05‰
- min.
- 150,00 €
- über
- 3.500.000 €
- bis
- 5.000.000 €
- 0,04‰
- min.
- 175,00 €
- über
- 5.000.000 €
- bis
- 15.000.000 €
- 0,03‰
- min.
- 200,00 €
- über
- 15.000.000 €
- bis
- 25.000.000 €
- 0,025‰
- min.
- 450,00 €
- über
- 25.000.000 €
- bis
- 50.000.000 €
- 0,02‰
- min.
- 625,00 €
- über
- 50.000.000 €
- 0,015‰
- min.
- 1.000,00 €
Quality Reports
Nachfolgend finden Sie die Quality Reports der Börsen München gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2017/575 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Daten, die Ausführungsplätze zur Qualität der Ausführung von Geschäften veröffentlichen müssen (RTS27).
Execution Fee
- Key
- Security Type (German)
- Website Link Börse München
- C1
- Aktien, Fonds, ETFs, ETCs und sonst. Wertpapiere
- Entgeltmodell
- C2
- Anleihen
- Entgeltmodell
Courtage Fee
- Key
- Security Type (German)
- Website Link Börse München
- 1A
- Aktien, Fonds, Bezugsrechten, Optionsscheinen
- Courtage
- 1B
- DAX-Werten
- Courtage
- 2B
- Festverzinslichen Wertpapiere mit Ausnahme von Null-Coupon-Anleihen
- Courtage
- 2C
- Null-Coupon-Anleihen (Zero-Bonds), Genussscheine
- Courtage
- 2D
- Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW
- Courtage