Im Falle eine Falles für den Anleger: Die Handelsüberwachung

Ulrich Kirstein
Norbert Betz, Leiter der Handelsüberwachung der Börse München
Der Handel mit Wertpapieren geht in nicht einmal Sekundenschnelle vor sich. Zwischen dem Anleger, der sich für den Kauf oder Verkauf eines Titels entschieden hat, und dem Handelsplatz, im Idealfall einer Börse, sind noch weitere Partner involviert, damit das Geschäft abgeschlossen werden kann: Ein Bankinstitut, welches das Depot des Kunden verwaltet, ohne das kein Wertpapierhandel möglich ist. Ein Makler oder Spezialist, der für die notwendige Liquidität sorgt und den Handel vollzieht – außer es ist ein vollelektronisches Handelssystem wie XETRA in Gebrauch. Die Börse selbst, bei der die Marktsteuerung für die ordnungsgemäße Ausführung durch den Spezialisten sorgt. Und die Abwicklung nach dem Kauf, von der der Anleger außer einem Depotauszug wenig mitbekommt: Clearing und Settlement, in Deutschland meist über Clearstream der Deutschen Börse laufend. Wo viele Mitspieler schneller als schnell agieren müssen, da können unabsichtlich Fehler passieren und absichtlich Manipulationen versucht werden. Deshalb gibt es eine eigene Stelle, die den Wertpapierhandel überwacht – aber nur wenn dieser über eine echte Börse erfolgt!

Gesetzlich verankerte Überwachung

Diese Stelle wird Handelsüberwachung oder kurz HÜSt genannt. Ihr gesetzlicher Auftrag ist in Paragraph 7 Abs. 1 BörsenGesetz verankert. Wie der Name schon sagt, überwacht sie den Börsenhandel im Allgemeinen und die Einhaltung der Börsenregeln im Speziellen, die sich von Börse zu Börse unterscheiden können. Die HÜSt überwacht neben dem Börsenhandel auch die Börsengeschäftsabwicklung und kann bei Verstößen die notwendigen Ermittlungen durchführen. Sie rast dann allerdings nicht als Börsenpolizei mit Blaulicht durch die Gegend sondern ermittelt still und leise am Computer und bedient sich spezieller Programme zur Überwachung von Unregelmäßigkeiten. Die einzelnen Handelsüberwachungsstellen der deutschen Börsen tauschen ihre Daten im Übrigen auch aus, wenn dies notwendig ist, um eine Überwachung auch über die Ländergrenzen zu gewährleisten. Wobei, und da wären wir wieder bei der Börsenpolizei, rein rechtlich kann die HÜSt sogar Hausdurchsuchungen durchführen.

Die Hauptfunktion einer Börse ist die Preisfeststellung

Aber was genau überprüfen diese Handelsüberwacher denn nun an ihren Bildschirmen? Zuerst und vor allem die Preisfeststellung. An der Börse München werden die Kurse von den Börsenmaklern – die heute Skontroführer oder Spezialisten heißen – aus Nachfrage und Angebot ermittelt. Da soll und muss alles mit rechten Dingen zugehen. Schließlich ist die Preisfeststellung die Hauptfunktion der Börse, geht es doch hier darum, die jeweils aktuellsten Preise von Wertpapieren – Aktien, Fonds, ETFs und Anleihen – zu  bestimmen. Und so heißt es wortwörtlich in der Börsenordnung der Börse München: „Die Handelsüberwachungsstelle kann bei erheblichen Preisschwankungen, bei Kursänderungen und bei Rationierungen nach Art und Umfang ihre Mitwirkung bei der Preisfeststellung anordnen“. Deshalb müssen der HÜSt auch alle mit dieser Preisfeststellung beauftragten Personen bekannt sein und Änderungen sofort gemeldet werden. An der Börse München sind ausschließlich die Baader Bank AG und die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG als Skontroführer tätig.

Kurse können zeitweise ausgesetzt werden

Doch die Handelsüberwachung schaut nicht nur der eigenen Marktsteuerung und den angeschlossenen Maklern auf die Finger, sie beobachtet auch ganz genau das Verhalten der sonstigen Marktteilnehmer. Gibt es Auffälligkeiten bei Käufen und Verkäufen bestimmter Wertpapiere, gerade im unmittelbaren Vorfeld wichtiger Entscheidungen oder tatsächlich veröffentlichter Mitteilungen? Die von Aktiengesellschaften zu veröffentlichten Pflichtmitteilungen – Adhoc-Meldungen – müssen deshalb auch eine halbe Stunde vorab in der Handelsüberwachung der Börsen eingehen, per Fax. Diese kann dann je nach Bedeutung der Meldung und in Abstimmung mit den anderen Börsenplätzen den Kurs zeitweise aussetzen, damit möglichst viele Anleger Gelegenheit haben, sich auf die Informationen einzustellen und nicht nur die ultraschnellen Hochfrequenzhändler, deren Börsensysteme die Informationen automatisch und quasi fast zeitgleich verarbeiten.

Lückenlose Erfassung des Börsenhandels

Dafür erfasst die HÜSt den gesamten Börsenhandel lückenlos und wertet ihn systematisch aus. Ungereimtheiten meldet sie der Geschäftsführung der Börse und an die Börsenaufsicht sowie gegebenenfalls an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn). Die Geschäftsführung kann Verstöße gegen die Börsenordnung an den Sanktionsausschuss weiterreichen, über den jede öffentlich-rechtliche Börse verfügt. Dieser kann dann Sanktionen aussprechen, die von Abmahnungen bis hin zum Entzug der Börsenzulassung reichen können.

Bei Marktmanipulation läuten die Alarmglocken

Die Alarmsirenen bei der Börsenpolizei läuten zum Beispiel heftig, wenn es rund um das Thema Marktpreismanipulation geht: Wird durch unrichtige Informationen über ein Unternehmen oder durch abgesprochene Geschäfte Einfluss auf den Börsenpreis genommen? Werden andere Anleger zum eigenen Nutzen auf die falsche Fährte geführt? Dann spricht man von Marktpreismanipulation. Hier wird die HüSt gemeinsam mit den zuständigen Behörden aktiv – der BAFin in jedem Fall – immerhin kann dies mit Gefängnis bestraft werden. Auch das Thema Insiderhandel wird von der Handelsüberwachung geflissentlich ins Auge gefasst. Haben Marktteilnehmer ihr Insiderwissen zum eigenen Vorteil genutzt? Auch hierauf drohen saftige Strafen – wenn denn solches Handeln nachgewiesen werden kann.

Die HÜSt agiert unabhängig

Um ihre Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit erfüllen zu können, agiert die HÜSt von der eigentlichen Börse völlig unabhängig als eigenständiges Börsenorgan. Sonst könnte sie ja auch nicht den Börsenmitarbeitern auf die Finger sehen und im Falle eines Falles gegen die Börse und für den Anleger entscheiden. Bestellt und eingesetzt wird der Leiter der Handelsüberwachung an der Börse München durch den Börsenrat auf Vorschlag der Geschäftsführung und in Abstimmung mit der Börsenaufsichtsbehörde. In München ist die zuständige Börsenaufsicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie.

HÜSt mit Namen

An der Börse München hat die Handelsüberwachung einen Namen: Ihr Leiter ist Norbert Betz, der sich auch intensiv mit Anlegerfallen und Börsenpsychologie befasst und zahlreiche Vorträge zum Thema hält. Denn wenn er auch an der Börse für den Polizisten gibt, ist er dem Anleger doch vor allem Freund und Helfer! Bei Unregelmäßigkeiten, Unklarheiten oder einfach Fragen können sich Privatanleger jederzeit an ihn und seine Kollegen wenden.

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