Handelsunterbrechung oder Aussetzung an der Börse

Norbert Betz
Mission Money und Norbert Betz/ Bild: UK
Immer wieder ist von "Aussetzungen" an der Börse zu lesen, Aktien, die nicht mehr oder zumindest für eine Zeit nicht mehr gehandelt werden können. Die Gründe sind dabei sehr verschieden, es kann zum Beispiel ein Embargo gegen ein bestimmtes Land, wie gegen den Iran, verhängt werden, und dnan dürfen auch die Titel des entsprechenden Landes nicht mehr gehandelt werden. Oder wie jüngst im Fall einiger Cannabis-Aktien, weil die luxemburgische Börsenaufsicht diese Aktien für illegal erklärte und deshalb die Abwicklungstochter der Deutschen Börse, Clearstream, sie nicht mehr bedienen konnte, sie verwahrt sie in Luxemburg.
 
Von Aussetzungen zu unterscheiden sind Handels- oder Volatilitätsunterbrechungen, die von den Börsen für Sekunden durchgeführt werden, um außergewöhnliche Kursschwankungen abzufedern. Weshalb sie auch den Namen "Panikbremse" erhalten haben.Wie genau das funktioniert und wie sie sich von Aussetzungen unterscheiden, erklärt der Leiter der dafür zuständigen Handelsüberwachung, Norbert Betz, im Interview mit Mission Money: