Die Banken-Kuh ist mal wieder vom Eis, aber sie ist unbelehrbar
Robert Halver, Baader Bank AG
Die verschärften Sanktionsmöglichkeiten beruhen auf geänderten europäischen Regelungen. Grundlage ist zum einen die im November 2015 in deutsches Recht umgesetzten Änderungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie. Diese sieht höhere Strafen bei Verstößen gegen die Beteiligungs- und Berichtspublizität vor. Zum anderen sehen die im Juli 2016 in Kraft getretene Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sowie die Marktmissbrauchsrichtlinie (CRIM-MAD) die EU-weit schärferen Regelungen gegen Marktmanipulation und Insiderhandel vor.
Verstöße bei der Finanzberichterstattung oder fehlerhafte Stimmrechtsmitteilungen kann die BaFin mit Bußgeldern von bis zu zehn Millionen Euro oder auch bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes des gesamten Konzerns sanktionieren. Bei einem Unternehmen mit 50 Milliarden Euro Umsatz, bedeutet das theoretisch ein maximales Bußgeld von bis zu 2,5 Milliarden Euro. Bisher lag die Höchstgrenze bei 200.000 Euro.
Die Exekutivdirektorin der BaFin, Elisabeth Roegele, kündigte an, dass die BaFin gerade umsatzstarke Konzerne mit einer hohen Marktkapitalisierung bei schwerwiegenden Verstößen künftig deutlich höher bestrafen werde.
Die Leitlinien konkretisieren die abstrakt und offen formulierten Regelungen aus dem WpHG und weisen, je nach Schweregrad und Marktkapitalisierung des betroffenen Unternehmens, bezifferte Grundbeträge aus.
Anhand der einschlägigen Vorschriften im WpHG wird auf der ersten Stufe zunächst der anwendbare Bußgeldrahmen wie folgt ermittelt:
Für die Bestimmung des Bußgeldrahmens kommt dabei immer der jeweils höchste der oben genannten Beträge zur Anwendung.
Bei der anschließenden, konkreten Festsetzung (zweite Stufe) der Geldbuße geht die BaFin dann in drei Schritten vor:
Mildernd kann zum Beispiel sein:
Strafschärfend wäre eine Wiederholungstat oder die gesteigerte Uneinsichtigkeit des Betroffenen.
Jörg Baumgartner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nach dem erste Staatsexamen arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei und war während des Referendariats mehrere Monate in einer Kanzlei in Washington D.C. tätig. Jörg Baumgartner kam im Jahr 2010 zu CMS. 2015/2016 absolvierte er ein Secondment bei einer Schweizer Großbank.