Bekanntmachungen zu derivativen Wertpapieren auf gettex finden Sie hier

Börsenpflichtblätter 2023/2024: Download der Bekanntmachung

 
Börse München, Karolinenplatz 6, 80333 München
Tel: +49 89 549045-0
E-Mail: info(at)boerse-muenchen.de

Überwachung der Verpflichtungen der Emittenten


Emittenten, deren Finanzinstrumente zum Handel im regulierten Markt der Börse München zugelassen sind, unterliegen gesetzlichen Zulassungsfolgepflichten. Die einzelnen Verpflichtungen ergeben sich aus diversen kapitalmarktrechtlichen Einzelgesetzen, wie etwa dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und zahlreichen Rechtsakten der Europäischen Union.

Das Regelwerk der Börse München, insbesondere die Börsenordnung, begründen keine darüber hinausgehenden Zulassungsfolgepflichten von Emittenten.

Für die Überwachung der Einhaltung derartiger gesetzlicher Zulassungsfolgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Sie dokumentiert ihre Überwachungstätigkeit auf ihrer Internetseite und veröffentlicht dort die von ihr geführten Verfahren. Die Meldungen können hier abgerufen werden.

Nach § 39 Abs. 1 Alt. 2 des Börsengesetzes (BörsG) kann die Geschäftsführung der Börse die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt widerrufen, wenn der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt. In diesem Falle berücksichtigt die Börse München die von der BaFin wahrgenommenen Aufsichtsaufgaben gemäß § 37 Abs. 2 der Börsenordnung (BörsO). Dies schließt die Veröffentlichungen der BaFin mit ein.

Etwaige Maßnahmen nach den vorstehenden Vorschriften veröffentlicht die Börse München im Internet im Rahmen ihrer täglichen Bekanntmachungen.

Wichtige Adressen

BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt
Tel.: +49 228 4108–0
Fax.: +49 228 4108–123
Email: poststelle(at)bafin(dot)de
Internet: www.bafin.de

Börsenaufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel.: +49 89 2162-0
Fax: +49 89 2162-2670
E-Mail: boersenaufsicht(at)stmwi.bayern(dot)de
Internet: www.stmwi.bayern.de

ESMA
European Securities and Markets Authority
103 rue de Grenelle
75007 Paris, Frankreich
Tel.: +33 1 583643-21
Fax.: +33 1 583643-30
Email: info(at)esma.europa(dot)eu
Internet: www.esma.europa.eu

Die Bayerische Börse AG hat als Träger der Börse München ein volumenbasiertes Entgeltmodell festgesetzt. Das Entgelt wird in Abhängigkeit von der Ordergröße (ausmachender Betrag) ermittelt und ist so bereits vor der Orderaufgabe komplett berechenbar. Das entspricht den Wünschen der Marktteilnehmer sowohl nach mehr Transparenz bei der Entgeltberechnung als auch nach Vereinheitlichung der Entgeltmodelle. Als pdf zum Download hier

Parameter des Entgeltmodells (alle Entgelte zzgl. MwSt.)

  • Anleihen *
  • Aktien, Fonds, ETFs, ETCs und sonst. Wertpapiere **
  • Mindestentgelt (Floor) 1,00 €
  • Mindestentgelt (Floor) 1,30 €
  • Variabler Bereich (Range) 0,01%
  • Variabler Bereich (Range) 0,029%
  • Höchstentgelt (Cap) 10,00 €
  • Höchstentgelt (Cap) 14,00 €
  • * Ausmachender Betrag = ((Kurs * Nominale)/100) 
  • ** Ausmachender Betrag = (Kurs * Stückzahl)
Teilausführungen
Taggleiche Teilausführungen werden in einer Entgeltberechnung zusammengefasst. 
Platzdirektgeschäfte 
Für Platzdirektgeschäfte werden 0,25 € pro Schlussnote berechnet.
Außerbörsliche Geschäfte
Für außerbörsliche Geschäfte wird 1,00 € pro Schlussnote berechnet.
Entgelte Dritter
Entgelte Dritter sind gesondert zu betrachten. Darunter fallen u. a. das Entgelt der Deutsche Börse AG für die Auslieferung von Schlussnotendatenträgern, die Entgelte der Clearstream Banking AG für die Wertpapierverwahrung sowie die Maklercourtage.

  
Entgeltnachweis und -berechnung


Das Orderentgelt wird nicht auf der Schlussnote ausgewiesen. Kreditinstitute können tägliche Reports über die erfolgten Entgeltberechnungen von der BrainTrade beziehen. Die Entgelterhebung erfolgt über die Deutsche Börse. Diese wird im Auftrag der Bayerische Börse AG monatliche Rechnungen pro XONTRO-Teilnehmernummer mit den summierten Beträgen versenden; die Verrechnung erfolgt über die Konten der Handelsteilnehmer bei Clearstream Banking Frankfurt.

Courtage-Sätze

 
Bei jeder ausgeführten Order wird Courtage für die Vermittlungstätigkeit des Spezialisten erhoben.
Bei Börsengeschäften in Aktien, Bezugsrechten, Optionsscheinen, Fonds und ETFs beträgt die Courtage 0,8 ‰ vom ausmachenden Betrag.
Bei DAX-Werten beträgt die Courtage 0,4 ‰ (siehe Sondervereinbarungen), mindestens aber 0,75 €.

  • DAX-Werte
  • 0,4 ‰
  • min. 0,75 €
  • Aktien, Bezugsrechte, Optionsscheine, Fonds, ETFs
  • 0,8 ‰
  • min. 0,75 €
 
Bei Börsengeschäften in festverzinslichen Wertpapieren, mit Ausnahme von Null-Coupon-Anleihen, berechnet sich die Courtage gemäß der folgenden Tabelle:

  •  
  •  
  • bis
  • 25.000 €
  • 0,75‰
  • min.
  • 0,75€
  • über
  • 25.000 €
  • bis
  • 50.000 €
  • 0,40‰
  • min.
  • 18,75 €
  • über
  • 50.000 €
  • bis
  • 125.000 €
  • 0,28‰
  • min.
  • 20,00 €
  • über
  • 125.000 €
  • bis
  • 250.000 €
  • 0,26‰
  • min.
  • 35,00 €
  • über
  • 250.000 €
  • bis
  • 500.000 €
  • 0,16‰
  • min.
  • 65,00 €
  • über
  • 500.000 €
  • bis
  • 1.000.000 €
  • 0,12‰
  • min.
  • 80,00 €
  • über
  • 1.000.000 €
  • bis
  • 2.500.000 €
  • 0,08‰
  • min.
  • 120,00 €
  • über
  • 2.500.000 €
  • 0,06‰
  • min.
  • 200,00 €


             Bei Zero-Bonds (Null-Coupon-Anleihen) und bei Genussscheinen, bei denen eine Gebührenfestsetzung auf der
             Grundlage des Nennbetrages nicht möglich ist, ist die Gebühr entsprechend § 43 ff. der Börsenordnung auf der
             Grundlage des ausmachenden Betrages zu berechnen.
             Die Mindestgebühr beträgt allgemein 0,75 € für jeden Schluss.
             Die Gebühren sind Höchstgebühren.
 

Sondervereinbarungen

  • Abweichend von den nebenstehenden Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1. Juli 1995 für Geschäfte in DAX-Titeln 0,4‰ Courtage vom ausmachenden Betrag.
  • Abweichend von den obigen Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1.2.1993 bis auf weiteres bei Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW bei Beträgen

  • über
  • 500.000 €
  • bis
  • 1.000.000 €
  • 0,1‰
  • min.
  • 80,00 €
  • über
  • 1.000.000 €
  • bis
  • 1.500.000 €
  • 0,075‰
  • min.
  • 100,00 €
  • über
  • 1.500.000 €
  • bis
  • 2.000.000 €
  • 0,0625‰
  • min.
  • 112,50 €
  • über
  • 2.000.000 €
  • bis
  • 2.500.000 €
  • 0,06‰
  • min.
  • 125,00 €
  • über
  • 2.500.000 €
  • bis
  • 3.500.000 €
  • 0,05‰
  • min.
  • 150,00 €
  • über
  • 3.500.000 €
  • bis
  • 5.000.000 €
  • 0,04‰
  • min.
  • 175,00 €
  • über
  • 5.000.000 €
  • bis
  • 15.000.000 €
  • 0,03‰
  • min.
  • 200,00 €
  • über
  • 15.000.000 €
  • bis
  • 25.000.000 €
  • 0,025‰
  • min.
  • 450,00 €
  • über
  • 25.000.000 €
  • bis
  • 50.000.000 €
  • 0,02‰
  • min.
  • 625,00 €
  • über
  • 50.000.000 €
  • 0,015‰
  • min.
  • 1.000,00 €

Quality Reports

Nachfolgend finden Sie die Quality Reports der Börsen München gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2017/575 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Daten, die Ausführungsplätze zur Qualität der Ausführung von Geschäften veröffentlichen müssen (RTS27).

 

Execution Fee

  • Key
  • Security Type (German)
  • Website Link Börse München
  • C1
  • Aktien, Fonds, ETFs, ETCs und sonst. Wertpapiere
  • Entgeltmodell

 

Courtage Fee

  • Key
  • Security Type (German)
  • Website Link Börse München
  • 1A
  • Aktien, Fonds, Bezugsrechten, Optionsscheinen
  • Courtage
  • 2B
  • Festverzinslichen Wertpapiere mit Ausnahme von Null-Coupon-Anleihen
  • Courtage
  • 2C
  • Null-Coupon-Anleihen (Zero-Bonds), Genussscheine
  • Courtage
  • 2D
  • Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW
  • Courtage
Veröffentlichungsdatum    
01.02.2023  20230201_MUNA.zip  20230201_MUNB.zip
31.01.2023  20230131_MUNA.zip  20230131_MUNB.zip
30.01.2023  20230130_MUNA.zip  20230130_MUNB.zip
27.01.2023  20230127_MUNA.zip  20230127_MUNB.zip
26.01.2023  20230126_MUNA.zip  20230126_MUNB.zip
25.01.2023  20230125_MUNA.zip  20230125_MUNB.zip
24.01.2023  20230124_MUNA.zip  20230124_MUNB.zip
23.01.2023  20230123_MUNA.zip  20230123_MUNB.zip
20.01.2023  20230120_MUNA.zip  20230120_MUNB.zip
19.01.2023  20230119_MUNA.zip  20230119_MUNB.zip
18.01.2023  20230118_MUNA.zip  20230118_MUNB.zip
17.01.2023  20230117_MUNA.zip  20230117_MUNB.zip
16.01.2023  20230116_MUNA.zip  20230116_MUNB.zip
13.01.2023  20230113_MUNA.zip  20230113_MUNB.zip
12.01.2023  20230112_MUNA.zip  20230112_MUNB.zip
11.01.2023  20230111_MUNA.zip  20230111_MUNB.zip
10.01.2023  20230110_MUNA.zip  20230110_MUNB.zip
09.01.2023  20230109_MUNA.zip  20230109_MUNB.zip
06.01.2023  20230106_MUNA.zip  20230106_MUNB.zip
05.01.2023  20230105_MUNA.zip  20230105_MUNB.zip
04.01.2023  20230104_MUNA.zip  20230104_MUNB.zip
03.01.2023  20230103_MUNA.zip  20230103_MUNB.zip
02.01.2023  20230102_MUNA.zip  20230102_MUNB.zip
30.12.2022  20221230_MUNA.zip  20221230_MUNB.zip
29.12.2022  20221229_MUNA.zip  20221229_MUNB.zip
28.12.2022  20221228_MUNA.zip  20221228_MUNB.zip
27.12.2022  20221227_MUNA.zip  20221227_MUNB.zip
26.12.2022  20221226_MUNA.zip  20221226_MUNB.zip
23.12.2022  20221223_MUNA.zip  20221223_MUNB.zip
22.12.2022  20221222_MUNA.zip  20221222_MUNB.zip
21.12.2022  20221221_MUNA.zip  20221221_MUNB.zip
20.12.2022  20221220_MUNA.zip  20221220_MUNB.zip
19.12.2022  20221219_MUNA.zip  20221219_MUNB.zip
16.12.2022  20221216_MUNA.zip  20221216_MUNB.zip
15.12.2022  20221215_MUNA.zip  20221215_MUNB.zip
14.12.2022  20221214_MUNA.zip  20221214_MUNB.zip
13.12.2022  20221213_MUNA.zip  20221213_MUNB.zip
12.12.2022  20221212_MUNA.zip  20221212_MUNB.zip
09.12.2022  20221209_MUNA.zip  20221209_MUNB.zip
08.12.2022  20221208_MUNA.zip  20221208_MUNB.zip
07.12.2022  20221207_MUNA.zip  20221207_MUNB.zip
06.12.2022  20221206_MUNA.zip  20221206_MUNB.zip
05.12.2022  20221205_MUNA.zip  20221205_MUNB.zip
02.12.2022  20221202_MUNA.zip  20221202_MUNB.zip
01.12.2022  20221201_MUNA.zip  20221201_MUNB.zip
30.11.2022  20221130_MUNA.zip  20221130_MUNB.zip
29.11.2022  20221129_MUNA.zip  20221129_MUNB.zip
28.11.2022  20221128_MUNA.zip  20221128_MUNB.zip
25.11.2022  20221125_MUNA.zip  20221125_MUNB.zip
24.11.2022  20221124_MUNA.zip  20221124_MUNB.zip
Ergebnisse pro Seite

Kursvermarktung

 

Die Kursvermarktung der Börse München ist auf die Deutsche Börse AG übertragen worden. Kursdaten (Vor- und Nachhandelsdaten) können realtime im Rahmen des sog. Regionalbörsenpaketes über die Deutsche Börse AG bezogen werden. Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur allgemeinen Kursvermarktung durch die Deutsche Börse AG (Market Data + Services) finden Sie hier.   

Die Veröffentlichung von Informationen zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen (RCB) ist hier abrufbar.

 

Delayed Data

Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind Handelsplätze in der Europäischen Union zur kostenlosen Zurverfügungstellung von verzögerten Vor- und Nachhandelsdaten (Daten) verpflichtet. Für die Börse München werden diese Daten nachfolgend als File-Service zum Download für den Regulierten Markt (MUNA) und den Freiverkehr (MUNB) zur Verfügung gestellt. Die Daten werden kostenlos mit einer maximalen Verzögerung von 15 Minuten bereitgestellt und bleiben für mind. 24 Stunden verfügbar. Die Anzeige der Zeitstempel erfolgt in UTC, also eine Stunde (Winterzeit) bzw. zwei Stunden (Sommerzeit) vor der deutschen Zeit. 

Die Dateien enthalten jeweils die Daten für den jeweiligen MIC der letzten 24 Stunden.

Die Bayerische Börse AG („BBAG“) stellt Daten 15 Minuten nach ihrer Erstveröffentlichung („Verzögerte Daten“) gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und aller relevanten Delegierten Verordnungen (EU) der Kommission sowie den Leitlinien der European Securities and Marktes Authority („ESMA“) zu den Marktdaten betreffenden Verpflichtungen gemäß MiFID II /MiFIR zur Verfügung. Die Verwendung der Verzögerten Daten, wie sie von der BBAG über diese Website veröffentlicht werden, ist einer Person („Nutzer“) nur gestattet, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
•    Der Nutzer ist eine natürliche Person und verwendet die Verzögerten Daten ausschließlich für seine privaten Zwecke.
•    Der Nutzer darf die Verzögerten Daten nicht an Dritte weitergeben.
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