Bekanntmachungen zu derivativen Wertpapieren auf gettex finden Sie hier

Börsenpflichtblätter 2023/2024: Download der Bekanntmachung

 
Börse München, Karolinenplatz 6, 80333 München
Tel: +49 89 549045-0
E-Mail: info(at)boerse-muenchen.de

Überwachung der Verpflichtungen der Emittenten


Emittenten, deren Finanzinstrumente zum Handel im regulierten Markt der Börse München zugelassen sind, unterliegen gesetzlichen Zulassungsfolgepflichten. Die einzelnen Verpflichtungen ergeben sich aus diversen kapitalmarktrechtlichen Einzelgesetzen, wie etwa dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und zahlreichen Rechtsakten der Europäischen Union.

Das Regelwerk der Börse München, insbesondere die Börsenordnung, begründen keine darüber hinausgehenden Zulassungsfolgepflichten von Emittenten.

Für die Überwachung der Einhaltung derartiger gesetzlicher Zulassungsfolgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Sie dokumentiert ihre Überwachungstätigkeit auf ihrer Internetseite und veröffentlicht dort die von ihr geführten Verfahren. Die Meldungen können hier abgerufen werden.

Nach § 39 Abs. 1 Alt. 2 des Börsengesetzes (BörsG) kann die Geschäftsführung der Börse die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt widerrufen, wenn der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt. In diesem Falle berücksichtigt die Börse München die von der BaFin wahrgenommenen Aufsichtsaufgaben gemäß § 37 Abs. 2 der Börsenordnung (BörsO). Dies schließt die Veröffentlichungen der BaFin mit ein.

Etwaige Maßnahmen nach den vorstehenden Vorschriften veröffentlicht die Börse München im Internet im Rahmen ihrer täglichen Bekanntmachungen.

Wichtige Adressen

BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt
Tel.: +49 228 4108–0
Fax.: +49 228 4108–123
Email: poststelle(at)bafin(dot)de
Internet: www.bafin.de

Börsenaufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel.: +49 89 2162-0
Fax: +49 89 2162-2670
E-Mail: boersenaufsicht(at)stmwi.bayern(dot)de
Internet: www.stmwi.bayern.de

ESMA
European Securities and Markets Authority
103 rue de Grenelle
75007 Paris, Frankreich
Tel.: +33 1 583643-21
Fax.: +33 1 583643-30
Email: info(at)esma.europa(dot)eu
Internet: www.esma.europa.eu

Die Bayerische Börse AG hat als Träger der Börse München ein volumenbasiertes Entgeltmodell festgesetzt. Das Entgelt wird in Abhängigkeit von der Ordergröße (ausmachender Betrag) ermittelt und ist so bereits vor der Orderaufgabe komplett berechenbar. Das entspricht den Wünschen der Marktteilnehmer sowohl nach mehr Transparenz bei der Entgeltberechnung als auch nach Vereinheitlichung der Entgeltmodelle. Als pdf zum Download hier

Parameter des Entgeltmodells (alle Entgelte zzgl. MwSt.)

  • Anleihen *
  • Aktien, Fonds, ETFs, ETCs und sonst. Wertpapiere **
  • Mindestentgelt (Floor) 1,00 €
  • Mindestentgelt (Floor) 1,30 €
  • Variabler Bereich (Range) 0,01%
  • Variabler Bereich (Range) 0,029%
  • Höchstentgelt (Cap) 10,00 €
  • Höchstentgelt (Cap) 14,00 €
  • * Ausmachender Betrag = ((Kurs * Nominale)/100) 
  • ** Ausmachender Betrag = (Kurs * Stückzahl)
Teilausführungen
Taggleiche Teilausführungen werden in einer Entgeltberechnung zusammengefasst. 
Platzdirektgeschäfte 
Für Platzdirektgeschäfte werden 0,25 € pro Schlussnote berechnet.
Außerbörsliche Geschäfte
Für außerbörsliche Geschäfte wird 1,00 € pro Schlussnote berechnet.
Entgelte Dritter
Entgelte Dritter sind gesondert zu betrachten. Darunter fallen u. a. das Entgelt der Deutsche Börse AG für die Auslieferung von Schlussnotendatenträgern, die Entgelte der Clearstream Banking AG für die Wertpapierverwahrung sowie die Maklercourtage.

  
Entgeltnachweis und -berechnung


Das Orderentgelt wird nicht auf der Schlussnote ausgewiesen. Kreditinstitute können tägliche Reports über die erfolgten Entgeltberechnungen von der BrainTrade beziehen. Die Entgelterhebung erfolgt über die Deutsche Börse. Diese wird im Auftrag der Bayerische Börse AG monatliche Rechnungen pro XONTRO-Teilnehmernummer mit den summierten Beträgen versenden; die Verrechnung erfolgt über die Konten der Handelsteilnehmer bei Clearstream Banking Frankfurt.

Courtage-Sätze

 
Bei jeder ausgeführten Order wird Courtage für die Vermittlungstätigkeit des Spezialisten erhoben.
Bei Börsengeschäften in Aktien, Bezugsrechten, Optionsscheinen, Fonds und ETFs beträgt die Courtage 0,8 ‰ vom ausmachenden Betrag.
Bei DAX-Werten beträgt die Courtage 0,4 ‰ (siehe Sondervereinbarungen), mindestens aber 0,75 €.

  • DAX-Werte
  • 0,4 ‰
  • min. 0,75 €
  • Aktien, Bezugsrechte, Optionsscheine, Fonds, ETFs
  • 0,8 ‰
  • min. 0,75 €
 
Bei Börsengeschäften in festverzinslichen Wertpapieren, mit Ausnahme von Null-Coupon-Anleihen, berechnet sich die Courtage gemäß der folgenden Tabelle:

  •  
  •  
  • bis
  • 25.000 €
  • 0,75‰
  • min.
  • 0,75€
  • über
  • 25.000 €
  • bis
  • 50.000 €
  • 0,40‰
  • min.
  • 18,75 €
  • über
  • 50.000 €
  • bis
  • 125.000 €
  • 0,28‰
  • min.
  • 20,00 €
  • über
  • 125.000 €
  • bis
  • 250.000 €
  • 0,26‰
  • min.
  • 35,00 €
  • über
  • 250.000 €
  • bis
  • 500.000 €
  • 0,16‰
  • min.
  • 65,00 €
  • über
  • 500.000 €
  • bis
  • 1.000.000 €
  • 0,12‰
  • min.
  • 80,00 €
  • über
  • 1.000.000 €
  • bis
  • 2.500.000 €
  • 0,08‰
  • min.
  • 120,00 €
  • über
  • 2.500.000 €
  • 0,06‰
  • min.
  • 200,00 €


             Bei Zero-Bonds (Null-Coupon-Anleihen) und bei Genussscheinen, bei denen eine Gebührenfestsetzung auf der
             Grundlage des Nennbetrages nicht möglich ist, ist die Gebühr entsprechend § 43 ff. der Börsenordnung auf der
             Grundlage des ausmachenden Betrages zu berechnen.
             Die Mindestgebühr beträgt allgemein 0,75 € für jeden Schluss.
             Die Gebühren sind Höchstgebühren.
 

Sondervereinbarungen

  • Abweichend von den nebenstehenden Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1. Juli 1995 für Geschäfte in DAX-Titeln 0,4‰ Courtage vom ausmachenden Betrag.
  • Abweichend von den obigen Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1.2.1993 bis auf weiteres bei Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW bei Beträgen

  • über
  • 500.000 €
  • bis
  • 1.000.000 €
  • 0,1‰
  • min.
  • 80,00 €
  • über
  • 1.000.000 €
  • bis
  • 1.500.000 €
  • 0,075‰
  • min.
  • 100,00 €
  • über
  • 1.500.000 €
  • bis
  • 2.000.000 €
  • 0,0625‰
  • min.
  • 112,50 €
  • über
  • 2.000.000 €
  • bis
  • 2.500.000 €
  • 0,06‰
  • min.
  • 125,00 €
  • über
  • 2.500.000 €
  • bis
  • 3.500.000 €
  • 0,05‰
  • min.
  • 150,00 €
  • über
  • 3.500.000 €
  • bis
  • 5.000.000 €
  • 0,04‰
  • min.
  • 175,00 €
  • über
  • 5.000.000 €
  • bis
  • 15.000.000 €
  • 0,03‰
  • min.
  • 200,00 €
  • über
  • 15.000.000 €
  • bis
  • 25.000.000 €
  • 0,025‰
  • min.
  • 450,00 €
  • über
  • 25.000.000 €
  • bis
  • 50.000.000 €
  • 0,02‰
  • min.
  • 625,00 €
  • über
  • 50.000.000 €
  • 0,015‰
  • min.
  • 1.000,00 €

Quality Reports

Nachfolgend finden Sie die Quality Reports der Börsen München gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2017/575 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Daten, die Ausführungsplätze zur Qualität der Ausführung von Geschäften veröffentlichen müssen (RTS27).

 

Execution Fee

  • Key
  • Security Type (German)
  • Website Link Börse München
  • C1
  • Aktien, Fonds, ETFs, ETCs und sonst. Wertpapiere
  • Entgeltmodell

 

Courtage Fee

  • Key
  • Security Type (German)
  • Website Link Börse München
  • 1A
  • Aktien, Fonds, Bezugsrechten, Optionsscheinen
  • Courtage
  • 2B
  • Festverzinslichen Wertpapiere mit Ausnahme von Null-Coupon-Anleihen
  • Courtage
  • 2C
  • Null-Coupon-Anleihen (Zero-Bonds), Genussscheine
  • Courtage
  • 2D
  • Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW
  • Courtage
Veröffentlichungsdatum    
20.06.2023  20230620_MUNA.zip  20230620_MUNB.zip
19.06.2023  20230619_MUNA.zip  20230619_MUNB.zip
16.06.2023  20230616_MUNA.zip  20230616_MUNB.zip
15.06.2023  20230615_MUNA.zip  20230615_MUNB.zip
14.06.2023  20230614_MUNA.zip  20230614_MUNB.zip
13.06.2023  20230613_MUNA.zip  20230613_MUNB.zip
12.06.2023  20230612_MUNA.zip  20230612_MUNB.zip
09.06.2023  20230609_MUNA.zip  20230609_MUNB.zip
08.06.2023  20230608_MUNA.zip  20230608_MUNB.zip
07.06.2023  20230607_MUNA.zip  20230607_MUNB.zip
06.06.2023  20230606_MUNA.zip  20230606_MUNB.zip
05.06.2023  20230605_MUNA.zip  20230605_MUNB.zip
02.06.2023  20230602_MUNA.zip  20230602_MUNB.zip
01.06.2023  20230601_MUNA.zip  20230601_MUNB.zip
31.05.2023  20230531_MUNA.zip  20230531_MUNB.zip
30.05.2023  20230530_MUNA.zip  20230530_MUNB.zip
29.05.2023  20230529_MUNA.zip  20230529_MUNB.zip
26.05.2023  20230526_MUNA.zip  20230526_MUNB.zip
25.05.2023  20230525_MUNA.zip  20230525_MUNB.zip
24.05.2023  20230524_MUNA.zip  20230524_MUNB.zip
23.05.2023  20230523_MUNA.zip  20230523_MUNB.zip
22.05.2023  20230522_MUNA.zip  20230522_MUNB.zip
19.05.2023  20230519_MUNA.zip  20230519_MUNB.zip
18.05.2023  20230518_MUNA.zip  20230518_MUNB.zip
17.05.2023  20230517_MUNA.zip  20230517_MUNB.zip
16.05.2023  20230516_MUNA.zip  20230516_MUNB.zip
15.05.2023  20230515_MUNA.zip  20230515_MUNB.zip
12.05.2023  20230512_MUNA.zip  20230512_MUNB.zip
11.05.2023  20230511_MUNA.zip  20230511_MUNB.zip
10.05.2023  20230510_MUNA.zip  20230510_MUNB.zip
09.05.2023  20230509_MUNA.zip  20230509_MUNB.zip
08.05.2023  20230508_MUNA.zip  20230508_MUNB.zip
05.05.2023  20230505_MUNA.zip  20230505_MUNB.zip
04.05.2023  20230504_MUNA.zip  20230504_MUNB.zip
03.05.2023  20230503_MUNA.zip  20230503_MUNB.zip
02.05.2023  20230502_MUNA.zip  20230502_MUNB.zip
01.05.2023  20230501_MUNA.zip  20230501_MUNB.zip
28.04.2023  20230428_MUNA.zip  20230428_MUNB.zip
27.04.2023  20230427_MUNA.zip  20230427_MUNB.zip
26.04.2023  20230426_MUNA.zip  20230426_MUNB.zip
25.04.2023  20230425_MUNA.zip  20230425_MUNB.zip
24.04.2023  20230424_MUNA.zip  20230424_MUNB.zip
21.04.2023  20230421_MUNA.zip  20230421_MUNB.zip
20.04.2023  20230420_MUNA.zip  20230420_MUNB.zip
19.04.2023  20230419_MUNA.zip  20230419_MUNB.zip
18.04.2023  20230418_MUNA.zip  20230418_MUNB.zip
17.04.2023  20230417_MUNA.zip  20230417_MUNB.zip
14.04.2023  20230414_MUNA.zip  20230414_MUNB.zip
13.04.2023  20230413_MUNA.zip  20230413_MUNB.zip
12.04.2023  20230412_MUNA.zip  20230412_MUNB.zip
Ergebnisse pro Seite

Kursvermarktung

 

Die Kursvermarktung der Börse München ist auf die Deutsche Börse AG übertragen worden. Kursdaten (Vor- und Nachhandelsdaten) können realtime im Rahmen des sog. Regionalbörsenpaketes über die Deutsche Börse AG bezogen werden. Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur allgemeinen Kursvermarktung durch die Deutsche Börse AG (Market Data + Services) finden Sie hier.   

Die Veröffentlichung von Informationen zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen (RCB) ist hier abrufbar.

 

Delayed Data

Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind Handelsplätze in der Europäischen Union zur kostenlosen Zurverfügungstellung von verzögerten Vor- und Nachhandelsdaten (Daten) verpflichtet. Für die Börse München werden diese Daten nachfolgend als File-Service zum Download für den Regulierten Markt (MUNA) und den Freiverkehr (MUNB) zur Verfügung gestellt. Die Daten werden kostenlos mit einer maximalen Verzögerung von 15 Minuten bereitgestellt und bleiben für mind. 24 Stunden verfügbar. Die Anzeige der Zeitstempel erfolgt in UTC, also eine Stunde (Winterzeit) bzw. zwei Stunden (Sommerzeit) vor der deutschen Zeit. 

Die Dateien enthalten jeweils die Daten für den jeweiligen MIC der letzten 24 Stunden.

Die Bayerische Börse AG („BBAG“) stellt Daten 15 Minuten nach ihrer Erstveröffentlichung („Verzögerte Daten“) gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und aller relevanten Delegierten Verordnungen (EU) der Kommission sowie den Leitlinien der European Securities and Marktes Authority („ESMA“) zu den Marktdaten betreffenden Verpflichtungen gemäß MiFID II /MiFIR zur Verfügung. Die Verwendung der Verzögerten Daten, wie sie von der BBAG über diese Website veröffentlicht werden, ist einer Person („Nutzer“) nur gestattet, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
•    Der Nutzer ist eine natürliche Person und verwendet die Verzögerten Daten ausschließlich für seine privaten Zwecke.
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