Der Koalitionsvertrag: Reicht es in der Summe?

Der Koalitionsvertrag greift eine Reihe von Themen auf, die in der Diskussion um den Standort Deutschland und seiner fehlenden Investitionsbereitschaft immer wieder im Fokus stehen. Hierzu zählen u. a. Maßnahmen zu Energiepreissenkungen (Senkung der Stromsteuer, Abschaffung der Gasspeicherumlage) und zum Bürokratieabbau sowie die Streichung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Darüber hinaus sollen gezielte Steuersenkungen Anreize für Mehrarbeit schaffen.
Sozialsysteme bleiben unangetastet
Das grundsätzliche Problem der hohen Steuerlast wird hingegen nur halbherzig angegangen, da der Staat in den kommenden Jahren auf Steuereinnahmen zur Finanzierung der Sozialsysteme angewiesen ist. Diese bleiben im Koalitionsvertrag größtenteils unberührt – sowohl im Bereich der Renten als auch im Gesundheitswesen. Es gilt die Hoffnung, dass eine wachsende Wirtschaft die Erwerbstätigenzahl erhöht bzw. ausreichende Steuereinnahmen generiert werden. So ist weiterhin von einem Staatshaushalt auszugehen, der die Priorität vor allem auf Umverteilung legt (s. Abbildung 1). Kurzfristige Wachstumsimpulse werden hingegen vor allem aus dem Sondervermögen erzeugt.
Koalitionsvertrag rechnet mit deutlichen Wachstumseffekten
Eine klare Priorität gilt der Verbesserung des Potenzialwachstums auf deutlich über 1 Prozent. Aktuell wird es auf unter 0,5 Prozent geschätzt. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Investitionsquote deutlich gesteigert werden. In den kommenden Jahren könnten staatliche Investitionen – finanziert durch das Sondervermögen – diesen Prozess einleiten. Hier erhofft sich der Staat deutliche positive Effekte für den Privatsektor. So geht der Koalitionsvertrag davon aus, dass jeder Euro staatlicher Investitionen das BIP um 3 Euro steigern wird. Aus IKB-Sicht ist dies unrealistisch, dennoch sollte sich zumindest kurzfristig ein spürbarer Nachfrageschub durch den Staat ergeben, der bereits im Jahr 2026 das BIP-Wachstum auf über 1 Prozent anheben sollte.
Private Investitionen: Rückenwind, aber auch Aufbruch?
Ob diese Impulse nachhaltig sein werden und ein positiver Multiplikator erreicht werden kann, hängt entscheidend von der Wirksamkeit der Angebotsreformen ab. Zwar wird eine Reihe von Reformen angestoßen, doch bleibt abzuwarten, ob diese insgesamt eine Aufbruchstimmung bei den privaten Investitionen erzeugen wird. Eines steht jedoch fest: Der Koalitionsvertrag gibt privaten Investitionen und der deutschen Wirtschaft zumindest Rückenwind. Staatliche Investitionen, Reformansätze, aber auch direkte Investitionsstützen sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und ein Investitionsfonds (staatliches Kapital und Garantien) sollten hierfür sorgen. Zudem bekommen einzelne Industrien wie u. a. die Automobilindustrie weitere Unterstützung.
Verschärfung des Handlungsdrucks angesichts globaler Entwicklung
Nach Jahren der Stagnation und angesichts der aktuellen Entwicklungen um die US-Wirtschaftspolitik (s. Ausblick deutsche Exporte 2025: ein Jahr wie kein anderes) ist eine Kombination aus staatlicher Nachfragestimulierung und Reformansätzen absolut notwendig, um die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs zu bringen und sie aus der aktuellen Starre zu befreien. Der Koalitionsvertrag in Kombination mit den Ausgaben, finanziert durch das Sondervermögen, wird dies ermöglichen und somit die notwendige Grundlage für einen Anstieg des Potenzialwachstums und den Erhalt des Industriestandorts schaffen. Ob dies ausreicht, hängt maßgeblich von der konsequenten Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele und Absichten ab.
Kurz gesagt
Der Koalitionsvertrag und das Sondervermögen werden …
- für eine Stimmungsaufhellung sorgen
- deutlich höheres Wachstum infolge staatlicher Investitionen und Ausgaben im Jahr 2026 generieren
- Investitionsimpulse für den Privatsektor liefern
Der Koalitionsvertrag wird nicht …
- das grundsätzliche Problem des Renten- und Gesundheitssystems angehen
- den Druck auf den Staatshaushalt reduzieren
- maßgeblich die Steuerlast für Unternehmen senken
Der Koalitionsvertrag hofft …
- auf deutlich höheres Wachstum, um die Sozialsysteme finanzieren zu können
- darauf, dass 1 Euro staatlicher Infrastrukturausgaben zu 3 Euro BIP-Anstieg führen wird
- auf eine Steigerung des Potenzialwachstums von aktuell unter 0,5 Prozent auf über 1 Prozent
Investitionen werden gefördert durch …
- Nachfragestimulierung infolge staatlicher Ausgaben, finanziert durch das Sondervermögen, und höherer Verteidigungsausgaben
- degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent für 2025, 2026 und 2027
- Investitionsfonds: Staatliche Bereitstellung von Kapital und Garantien
- Reform zur Beschleunigung des Bauens
- Technologieoffenheit
- Wachstums- und Innovationskapital (WIN-Initiative): Investitionen sollen laut Koalitionsvertrag auf über 35 Mrd. Euro ansteigen
- Senkung von Eigenkapitalanforderungen für Wagniskapital und Infrastrukturprojekte (Versicherungen)
- mittelfristige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Industrien werden gefördert durch …
- pragmatische Energiepolitik
- Investitionsanreize (Abschreibungsmöglichkeiten)
- gezielte Industrieförderung
Stahlindustrie: Nutzung von CCS-Technologie
Chemie: Erarbeiten einer Chemieagenda 2045
Automotive: Kaufanreize für E-Mobilität
Bausektor: Hohe Staatsausgaben (Infrastruktur); Reform zur Beschleunigung des Bauens
Energie: Anreize für 20 Gaskraftwerke
Disclaimer
Diese Unterlage und die darin enthaltenen Informationen begründen weder einen Vertrag noch irgendeine Verpflichtung und sind von der IKB Deutsche Industriebank AG ausschließlich für (potenzielle) Kunden mit Sitz und Aufenthaltsort in Deutschland bestimmt, die auf Grund ihres Berufes/Aufgabenstellung mit Finanzinstrumenten vertraut sind und über gewisse Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um unter Berücksichtigung der Informationen der IKB Deutsche Industriebank AG Entscheidungen über ihre Geldanlage und die Inanspruchnahme von Wertpapier(neben)dienstleistungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken unter Berücksichtigung der Hinweise der IKB Deutsche Industriebank AG angemessen beurteilen zu können. Außerhalb Deutschlands ist eine Verbreitung untersagt und kann gesetzlich eingeschränkt oder verboten sein. Die Inhalte dieser Unterlage stellen weder eine (i) Anlageberatung (ii) noch eine individuelle Anlageempfehlung oder (iii) eine Einladung zur Zeichnung oder (iv) ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Die Unterlage wurde nicht mit der Absicht erarbeitet, einen rechtlichen, steuerlichen oder bilanziellen Rat zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung einer Transaktion von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Stellungnahmen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlage dar. Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Unterlage. Eine Änderung der Meinung des Verfassers ist daher jederzeit möglich, ohne dass dies notwendigerweise publiziert wird. Die in der Unterlage zum Ausdruck gebrachten Meinungen spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der IKB wider. Prognosen zur zukünftigen Entwicklung geben Annahmen wieder, die sich in Zukunft als nicht richtig erweisen können; für Schäden, die durch die Verwendung der Unterlage oder von Teilen davon entstehen, wird nicht gehaftet. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bei der Unterlage handelt es sich nicht um eine Finanzanalyse i.S.d. Art. 36 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 oder Empfehlung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Nr. 35 Verordnung (EU) 596/2014. Die vorliegende Unterlage ist urheberrechtlich geschützt. Das Bearbeiten oder Umarbeiten der Werbemitteilung ist untersagt. Die Verwendung oder Weitergabe der Unterlage in jeglicher Art und Weise an Dritte (z.B. Geschäftspartner oder Kunden) für gewerbliche Zwecke, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der IKB Deutsche Industriebank AG zulässig.
Ihr Ansprechpartner in der IKB Deutsche Industriebank AG