Courtage-Sätze

  • Bei jeder ausgeführten Order wird Courtage für die Vermittlungstätigkeit des Spezialisten erhoben.
  • Bei Börsengeschäften in Aktien, Bezugsrechten, Optionsscheinen und Fonds beträgt die Courtage 0,8 ‰ vom ausmachenden Betrag.
  • Bei DAX-Werten beträgt die Courtage 0,4 ‰ (siehe Sondervereinbarungen), mind. aber 0,75 Euro.
  • Bei Börsengeschäften in festverzinslichen Wertpapieren, mit Ausnahme von Null-Coupon-Anleihen, berechnet sich die Courtage gemäß der folgenden Tabelle:
    bis 25.000 € 0,75‰ mindestens 0,75 €
über 25.000 € bis 50.000 € 0,40‰ mindestens 18,75 €
über 50.000 € bis 125.000 € 0,28‰ mindestens 20,00 €
über 125.000 € bis 250.000 € 0,26‰ mindestens 35,00 €
über 250.000 € bis 500.000 € 0,16‰ mindestens 65,00 €
über 500.000 € bis 1.000.000 € 0,12‰ mindestens 80,00 €
über 1.000.000 € bis 2.500.000 € 0,08‰ mindestens 120,00 €
über 2.500.000 €     0,06‰ mindestens 200,00 €
  • Bei Zero-Bonds (Null-Coupon-Anleihen) und bei Genussscheinen, bei denen eine Gebührenfestsetzung auf der Grundlage des Nennbetrages nicht möglich ist, ist die Gebühr entsprechend § 43 ff. der Börsenordnung auf der Grundlage des ausmachenden Betrages zu berechnen.
  • Die Mindestgebühr beträgt allgemein 0,75 € für jeden Schluss.
  • Die Gebühren sind Höchstgebühren.

Sondervereinbarungen

  • Abweichend von den nebenstehenden Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1. Juli 1995 für Geschäfte in den dreißig DAX-Titeln 0,4‰ Courtage vom ausmachenden Betrag.
  • Abweichend von den obigen Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1.2.1993 bis auf weiteres bei Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW bei Beträgen
über 500.000 € bis 1.000.000 € 0,1 ‰ mindestens 80,00 €
über 1.000.000 € bis 1.500.000 € 0,075 ‰ mindestens 100,00 €
über 1.500.000 € bis 2.000.000 € 0,0625 ‰ mindestens 112,50 €
über 2.000.000 € bis 2.500.000 € 0,06 ‰ mindestens 125,00 €
über 2.500.000 € bis 3.500.000 € 0,05 ‰ mindestens 150,00 €
über 3.500.000 € bis 5.000.000 € 0,04 ‰ mindestens 175,00 €
über 5.000.000 € bis 15.000.000 € 0,03 ‰ mindestens 200,00 €
über 15.000.000 € bis 25.000.000 € 0,025 ‰ mindestens 450,00 €
über 25.000.000 € bis 50.000.000 € 0,02 ‰ mindestens 625,00 €
über 50.000.000 €     0,015 ‰ mindestens 1.000,00 €

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